Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hümmer GmbH („Hümmer“)
1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern i.S.d. §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen für alle unsere Leistungen und im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung für alle unsere künftigen Leistungen.
1.2 Einkaufsbedingungen unseres Kunden, die unseren AGB oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegen stehen, erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführen oder annehmen.
2. Vertragsabschluss, Maße, Angebotsunterlagen
2.1 Unser Angebot erfolgt stets freibleibend und stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Der Kunde ist zwei Wochen an seine Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Verträge, auch solche auf Messen oder durch unsere Beauftragten, kommen erst mit Zugang und nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (Annahme) zustande. Wir können das Vertragsangebot des Kunden auch konkludent, etwa durch Absendung der bestellten Ware oder durch Übergabe an einen Transporteur, annehmen.
2.2 Angaben über Ausführung, Abmessung, Gestaltung etc. von Sonderanfertigungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Maße und Gewichte in den Listen, Angeboten, Mustern und
Auftragsbestätigungen sind nur annähernde. Abweichungen sind zulässig, soweit sie das übliche Maß nicht übersteigen.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, insbesondere an von uns gefertigten Entwürfen des Leistungsgegenstandes (z.B. Texte, Filme, Fotos, Layouts etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Druckaufträge
3.1. Korrekturabzüge und Korrekturandrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns als druckreif freizugeben. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündliche aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der Bestätigung durch den Kunden in Textform.
3.2 Werden nach Vorlage der Korrekturabzüge bzw. Korrekturandrucke vom Kunden umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen verlangt, werden diese nach Arbeitsaufwand und Materialverbrauch berechnet, wobei wir berechtigt sind, die Vergütung unter Berücksichtigung unserer üblichen Preise nach billigem Ermessen festzusetzen.
4. Preise
4.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro „ab Werk“, ausschließlich Verpackung (INCOTERM Code „EXW“), also zuzüglich Fracht, Verpackung, Versicherung und der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Es gelten ausschließlich die vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreisänderungen, Änderungen der Preise unserer Zulieferanten, Änderungen von Währungsparitäten und Änderungen von Steuern/Zoll-/Einfuhrgebühren, eintreten. Diese werden wir auf Verlangen darlegen. Liegt eine nach Vertragsschluss nach dieser Klausel vorgenommene Preiserhöhung deutlich über der Steigerung des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamtes in den vergangenen 12 Monaten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferungen und Lieferfristen
5.1 Wir bemühen uns um eine fristgerechte Lieferung, jedoch sind von uns angegebene Lieferfristen und Termine unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich vereinbart.
5.2 Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann unser Kunde nach einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen eine angemessene Nachfrist setzen. Nach dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor.
5.3 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen (z.B. Transportverzögerungen und/oder -engpässe, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit und unverschuldete Betriebsbehinderung, z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschaden), sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen.
5.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
5.5 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug und –einstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und nach erfolgloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften, Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
5.6 Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
6. Versand, Transport und Versicherung
6.1 Der Versand der Ware erfolgt stets auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden in Auftrag gegebene Rücksendung. Die Wahl des Transportmittels und -weges sowie die Art der Verpackung bleibt uns überlassen.
6.2 Auch soweit im Einzelfall freie Lieferung vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch bei direkter Anlieferung an den Kunden vom Werk/Lager unseres Zulieferers aus.
6.3 Beanstandungen wegen erkennbarer Transportschäden hat unser Kunde unmittelbar bei Anlieferung, verdeckte Transportschäden unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Transportunternehmen mit unverzüglicher Weiterleitung einer Kopie an uns anzuzeigen.
6.4 Der Versand von Reparaturen und Ersatzteilen erfolgt per Nachnahme.
6.5 Wird der Versand auf Wunsch unseres Kunden verzögert oder liegt Annahmeverzug vor, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Die Verwahrung des Vertragsgegenstandes erfolgt dann im Namen und auf Kosten unseres Kunden.
6.6 Eine Transportversicherung in Höhe des Warenwertes kann auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen werden.
7. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden, Rücklieferungen
7.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Kunden nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen bestimmt sich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden nach § 377 HGB. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Bei größeren Liefermengen gleichartiger Waren kann der Kunde die Lieferung nur dann als insgesamt mangelhaft zurückweisen, wenn er die Mängel anhand eines repräsentativen, sinnvoll auf die Gesamtmenge verteilten Stichprobenverfahrens festgestellt hat.
7.3 Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmefälle, wie evtl. Falschbestellungen oder Stornierungen durch unseren Kunden, müssen schriftlich
vereinbart werden. Die Rücklieferung muss in unbeschädigter Original-Verpackung und frei Haus erfolgen, unter Beifügung des zugehörigen Lieferscheines bzw. Rechnung. Für den Fall der Rücknahme der Ware ohne Rechtsanspruch wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftigen Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum.
8.2 Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware von unserem Kunden herauszuverlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns zuvor schriftlich erklärt wurde.
8.4 Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretene Forderungen hat unser Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird Skonto nicht gewährt.
9.2 Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber und nach gesonderter Vereinbarung entgegengenommen.
Scheckspesen gehen zu Lasten unseres Kunden.
9.2 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen handelt.
10. Verzug des Kunden
10.1 Werden die vereinbarten Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, stehen uns die Rechte aus § 288 BGB (Geltendmachung von Verzugszinsen) zu. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Zahlungsziele über zukünftige Leistungen neu zu vereinbaren.
10.2 Kommt unser Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung in Verzug oder befindet er sich in Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen niedrigeren Schaden nach. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden im Sinne von 5.5 dieser AGB ergeben.
11. Beschaffenheit, Mengenabweichungen
11.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden. Die Übernahme einer Garantie, z.B. im Sinne von § 443 BGB, ist damit nicht verbunden.
11.2 Die für unsere Produkte von uns angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten, Druckschriften und in unserer Internetpräsenz unter www.huemmer-werbung.de enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte.
11.3 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten und unserer Werbung stellen nur dann eine Beschaffenheitsangabe unserer Ware dar, wenn wir die Eigenschaft ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.
11.4 Bestimmte Eigenschaften oder Werte gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft oder einen Leistungserfolg als garantiert bezeichnet haben.
11.5 Für erhebliche Abweichungen der Beschaffenheit der von uns beschafften Materialien haften wir nur bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen unseren Zulieferer.
11.6 Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. In diesem Fall schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß § 377HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Vertragspartner zu vergüten, wenn der Vertragspartner die Rüge gemäß § 377 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Vertragspartner gemäß § 377HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies uns binnen der für die Mängelrüge gemäß § 377 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware unverzüglich an uns zurück zu geben.
12. Gewährleistung, Schadenersatz und Rücktritt
12.1 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel oder Änderungen der gelieferten Ware
a) bei Sonderanfertigungen auf Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen des Kunden oder
b) sonst auf unsachgemäßen Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen, ebenso bei regelmäßigem Verschleiß oder unsachgemäßer Benutzung der Ware.
12.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Leistungsgegenständen beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für den Rückgriffsanspruch des Kunden gegen uns im
Falle des Weiterverkaufs an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) bleiben unberührt.
12.3 Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
13.4 Zur Mängelbeseitigung hat uns unser Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen uns.
12.5 Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann unser Kunde auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
12.6 Für Mangelfolgeschäden (Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst eingetreten sind) haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund
a) ohne Verschulden nur bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels),
b) bei eigenem Verschulden, Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie auch bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) im Übrigen nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils unberührt bleibt.
13. Urheber-, Marken, Patent- und sonstige Schutzrechte
13.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er, soweit der Leistungsgegenstand, seine Entwürfe/Vorstufen oder Teile derselben urheberrechtlich geschützt sind, den Leistungsgegenstand, seine
Entwürfe/Vorstufen oder die geschützten Teile derselben erst nach Übertragung der Nutzungsrechte nutzen und/oder verwerten darf. Dies gilt für Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen urheberrechtlich geschützter Werke entsprechend.
13.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit der Leistungsgegenstand, seine Entwürfe/Vorstufen oder Teile derselben urheberrechtlich geschützt sind, räumen wir dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht am Leistungsgegenstand ein. Der inhaltliche, räumliche und zeitliche Umfang des Nutzungsrechtes bestimmt sich nach dem Vertragszweck.
13.4 Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes gemäß 14.2 ist grundsätzlich aufschiebend bedingt durch die Zahlung des vereinbarten Preises durch den Kunden, es sei denn, dass sich aus dem vereinbarten Vertragsablauf zwingend etwas anderes ergibt.
13.5 Der Kunde steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit von ihm zugelieferten Bestandteilen oder im Zusammenhang mit von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalten des Leistungsgegenstandes keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb des Landes, in dem der Leistungsgegenstand nach dem Vertrag eingesetzt werden soll, verletzt werden.
13.6 Die rechtliche Prüfung im Hinblick auf von ihm gelieferte Bestandteile oder von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalten des Leistungsgegenstandes obliegt dem Kunden. Mit der Freigabe sichert der Kunde zu, dass die von ihm gelieferten Bestandteile oder die von ihm wörtlich oder sinngemäß, ganz oder teilweise vorgegebenen Aufschriften/Inhalte des Leistungsgegenstandes nicht gegen Gesetze oder rechte Dritter verstoßen.
13.7 Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
13.8 Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
13.9 Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.
14. Haftung im Übrigen
14.1 Außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung haften wir
a) unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden;
b) unbeschränkt bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) im Übrigen nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, und nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
14.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
15.2 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Teugn.
15.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Stand 20.08.2010)